Inertisierung von Abfällen aus künstlichen Mineralfasern durch
Aufschmelzen im induktiv erhitzten Durchlaufofen und anschließende Granulierung
Der Umgang mit
künstlichen Mineralfaserabfällen aus Glaswolle und Steinwolle ist in Österreich
streng geregelt, insbesondere der Teilbereich der Abfälle aus dem Baubereich.
Im 2019 vom
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus herausgegebenen Leitfaden
„Künstliche Mineralfaserabfälle ̶ KMF-Abfälle auf der Baustelle“ ist
festgehalten:
Eine stoffliche
Verwertung der KMF-Abfälle ist zulässig, wenn durch die Behandlung
sichergestellt ist, dass die erzeugten Produkte keine gefahrenrelevanten
Eigenschaften aufweisen. Derzeit sind für KMF-Abfälle keine geeigneten
Verwertungsverfahren in Österreich bekannt. Einzelne Hersteller bieten eine
Rücknahme ihrer Mineralfasern (insb. Verschnitte) an, um diese einer
stofflichen Verwertung zuzuführen.
Dementsprechend werden
KMF in Österreich auf Deponien verbracht. Dabei wird zwischen
Dämmstoffprodukten unterschieden, welche vor 1998 und danach hergestellt worden
sind.
Abfälle künstlicher Mineralfasern gelten als
nicht gefährlich und sind der Abfallart mit der Schlüsselnummer SN 3146 "Mineralfasern" zuzuordnen, wenn
sie
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nachweislich ab dem Jahr
1998 von einem Mitglied der österreichischen Fachvereinigung
Mineralwollindustrie (www.fmi-austria.at) hergestellt wurden.
Auch KMF-Dämmstoffe, die ab 1998 verwendet wurden, können gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallrechts sein (z.B. durch Verwendung alter Lagerbestände oder Waren die nicht von Herstellern der FMI stammen). Weitere Kriterien und Dokumentation der Nichtgefährlichkeit der KMF im Rahmen der Rückbaudokumentation gemäß Recycling-Baustoffverordnung sind:
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die Kennzeichnung mit
Gütesiegel (EUCEB, RAL),
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Produktsicherheitsdatenblätter
der Mineralwollen gemeinsam mit Rechnungen (Produktionsjahr, Hersteller,
Hinweis auf Gütesiegel),
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chemisch-analytischer
Nachweis der Nichtgefährlichkeit (Nichtzutreffen der gefahrenrelevanten
Eigenschaft HP7 „karzinogen“):
Untersuchung der
Mineralfasern auf deren Massengehalt von Oxiden und Bestimmung des
längengewichteten mittleren geometrischen Faserdurchmessers abzüglich des
zweifachen geometrischen Standardfehlers (LWGMD-2SE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2009 und
Einstufung der Fasern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
Diese kann in Labors von KMF-Herstellern, Zertifizierungsstellen der Fasern
oder hierzu spezialisierten
Labors durchgeführt werden.
Alle KMF-Abfälle, die
keines der angegebenen Kriterien erfüllen oder wenn deren Nachweis nicht
möglich ist, sind gefährliche Abfälle und aufgrund der aktuell gültigen
Zuordnungskriterien der Abfallverzeichnisverordnung der Schlüsselnummer SN 31437 "Asbestabfälle, Asbeststäube"
zuzuordnen. Gleiches gilt für Verbundmaterialien, die diese gefährlichen KMF
enthalten (z.B. Gipsplatten mit geklebten Mineralfasermatten, mit Mineralfasern
gedämmte Rohre, Sandwichpaneele mit Mineralfaserkern.
Da es in den meisten
Fällen zu aufwendig oder nicht möglich ist, diese Nachweise zu erbringen,
bedeutet die gültige Regelung, dass der überwiegende Teil der KMF-Abfälle der
Schlüsselnummer SN 31437 g zugeordnet wird.
Derzeit werden
gewerblichen Kunden in der Größenordnung 900 €/t für gefährlichen Abfall (SN
31437g) und in der Größenordnung 300 €/t für nichtgefährlichen Abfall (SN
31416) für die Deponierung von Mineralfaser-Abfällen in Rechnung gestellt.
Allein dieser Unterschied sollte Treiber für die Entwicklung von Verfahren
sein, mit denen die als gefährlich eingestuften Abfälle in ungefährliche
Abfälle transformiert werden können.
Dazu kommt, dass die
Verbringung von gefährlichen Abfällen auf Deponien auf immer breitere Ablehnung
der Bevölkerung stößt, was zumindest für die führenden Unternehmen ein Anreiz zum
Handeln ist.
Die IB Engineering GmbH
ist auf die Technologie zum Schmelzen mineralischer Rohstoffe im induktiv
erhitzten Durchlaufofen spezialisiert.
Mit dem von uns
entwickelten Durchlaufofen mit Graphitsuszeptor, in
dem das Aufgabematerial bis zu 2500 °C erhitzt werden kann, wird ein konstanter
Strom aus einer mineralischen Schmelze erzeugt, welche in den nachfolgenden
Verarbeitungsschritten zu verschiedenen Produkten verarbeitet wird.
Im einfachsten Fall
können Mineralwolle-Abfälle aufgeschmolzen und die Schmelze unmittelbar nach
dem Austritt aus dem Ofen granuliert werden. Aufgrund der schellen Abkühlung
liegt das Granulat in verglaster Form vor.
Diese Aufgabe haben wir
bereits für Saint-Gobain, einen führenden Hersteller von Mineralwolleprodukten,
gelöst. Produktionsabfälle aus Mineralwolle wurden geschmolzen und in Granulat
(Bild 1) transformiert, welches in den Materialfluss der Produktion
zurückgeführt werden kann.
Die Wirtschaftlichkeit
unseres Schmelzverfahrens wird im Wesentlichen durch den Anteil der Stromkosten
und der Kosten für den verschleißenden Schmelztiegel bestimmt. Bei einem
Industriestrompreis von 100 €/MWh ergeben diese beiden Positionen ca. 115 € pro
t geschmolzenes Material.
Durch die Granulierung
verringert sich das zu deponierende Volumen mindestens um das 50-fache. Die
Wahrscheinlichkeit groß, dass das Granulat nicht deponiert werden muss und im
Bausektor verwendet werden kann.
Die maximale
Schmelzleistung eines Ofens liegt bei 3,5 t/h, was einer Jahresleistung von
etwa 20.000 t entspricht. Aufgrund der sehr kompakten und modularen Ausführung
können bei Bedarf auch mehre Öfen in einer Halle zum Einsatz kommen.
Wir betrachten unsere Schmelztechnologie für die Inertisierung von KMF-Abfällen als technisch ausgereift.
Für die Umsetzung in die industrielle Praxis sind die Nachweise über die
inerten Eigenschaften des Granulats und die Ungefährlichkeit der Emissionen aus
dem Ofen erforderlich. Wir bieten interessierten Unternehmen an, diese Aufgabe
gemeinsam zu bewältigen und das Verfahren zur Inertisierung
von KMF-Abfällen in die Praxis umzusetzen.
Bild 1: Granulat aus
inertisierten KMF-Produktionsabfällen, welches mit der von IBE entwickelten
Schmelztechnologie erzeugt worden ist